Sie haben die Studio-Bühne Essen in Ihr Herz geschlossen und möchten sie nachhaltig unterstützen? Dann werden auch Sie Mitglied im Verein Freunde und Förderer der Studio-Bühne Essen e.V.!
Schon ab 60 Euro im Jahr können Sie viel Gutes tun und Freude daran haben
Die Freunde und Förderer der Studio-Bühne Essen e.V. helfen, das vielfältige Kulturangebot der Studio-Bühne nachhaltig fortzuführen und sie ideell und finanziell zu unterstützen. Fördern auch Sie und ermöglichen Sie mit Ihrem Mitgliedsbeitrag
- das nächste Schauspiel, die nächste Komödie, die nächsten Kinder- oder Jugendtheaterstücke
- die Anschaffung von Requisiten, Kostümen, Mobiliar oder Technik
- die kontinuierliche Nachwuchsförderung
- Spielangebote für theaterbegeisterte Menschen jeden Alters
Ihre Mitgliedschaft lohnt sich
- Sie erhalten zu allen Veranstaltungen den jeweils gültigen ermäßigten Eintritt.
- Bei jeder Werbung eines neuen Mitglieds bedanken wir uns bei Ihnen mit zwei Freikarten.
- Sie erhalten die Programm-Flyer der Studio-Bühne Essen per Post.
- Ihr Mitgliedsbeitrag von mindestens 60 Euro pro Jahr ist steuerlich voll absetzbar. Die Freunde und Förderer der Studio-Bühne Essen e.V. sind als gemeinnützig anerkannt. und
Jetzt online Mitglied werden
Senden Sie uns einfach hier online Ihre Beitrittserklärung.
Unsere Vorsitzenden Heidi Matten und Michael Steinhorst freuen sich auf Ihre Mitgliedschaft.

Foto: SBE
Kontakt
Freunde und Förderer der Studio-Bühne Essen e. V.
Postfach 13 03 42
45293 Essen
info@studio-buehne-essen.de
0201 / 55 15 05 (AB)
Hier finden Sie unseren Flyer des Vereins und unsere Satzung.
Spenden
Wenn Sie der Studio-Bühne Essen lieber eine einmalige Spende zukommen lassen möchten, dann können Sie dies gern mit einer Überweisung auf unser folgendes Konto tun. Bitte geben Sie als Verwendungszweck „Spende“ an:
Studio-Bühne Essen, Postbank Essen, IBAN: DE72360100430482221439
Die Studio-Bühne Essen e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Ihre Spende ist daher steuerlich voll absetzbar. Als vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt genügt bei Spenden unter 300 Euro seit dem 01.01.2021 ein einfacher Kontoauszug bzw. eine Buchungsbestätigung der Überweisung. Daher verzichten auch wir auf die Ausstellung von Spendenbescheinigungen unterhalb der Nachweisgrenze.