Die Coronaschutzverordnung NRW wurde mit Wirkung ab dem 24.11.2021 aktualisiert. Ein Besuch unserer Veranstaltungen ist daher nur immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind (2G-Regel). Bitte bringen Sie daher einen der folgenden Nachweise zur Veranstaltung mit:
- Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, wobei der zweite Impftermin mindestens 14 Tage zurückliegen muss.
- Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion = positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt.
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von den Beschränkungen der 2G-Regel ausgenommen.
Die Nachweise sind beim Betreten unseres Hauses an der Kasse vorzuweisen. Bei unseren Stichproben ist zusätzlich auch ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Unsere ausführlichen Corona-Schutz- und Hygienemaßnahmen finden Sie hier. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt bei uns!