Karten

Vorstellungsbesuch nur mit negativem Corona-Befund möglich (3-G-Regel)

26.08.2021

Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung NRW ist ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 (aktuell gegeben) der Besuch unserer Vorstellungen bis auf Weiteres nur mit negativem Corona-Befund möglich (3-G-Nachweis = Geimpft, getestet oder genesen).

Bitte bringen Sie daher einen der folgenden Nachweise zur Veranstaltung mit:

  • Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, wobei der zweite Impftermin mindestens 14 Tage zurückliegen muss oder
  • Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist oder
  • Nachweis über eine überstandene Corona-Erkrankung: positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt.
  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Deshalb ist der Schülerausweis vorzulegen.

Die Nachweise sind beim Betreten unseres Hauses vor dem Kauf der Eintrittskarte vorzuweisen. Ein Test vor Ort ist nicht möglich.

Bitte beachten sie dazu auch unsere ausführlichen Corona-Schutz- und Hygienemaßnahmen.

Wir danken herzlich für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen trotz aller notwendigen Maßnahmen einen angenehmen Aufenthalt bei uns.